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Aufteilung des Reiseerlöses bei gemischten Reiseleistungen im Falle von Buspauschalreisen

Bei gemischten Reiseleistungen unterliegen nur die unter Einsatz von Reisevorleistungen erbrachten Leistungsteile der Margensteuer gem. § 25 UStG. Die OFD Karlsruhe verdeutlicht dies an einer kürzlich veröffentlichten Fallstudie mit besonderem Augenmerk auf Buspauschalreisen, was im Folgenden näher beleuchtet wird.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2023
Veröffentlicht: 2023-08-09