SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik
 

Bei großer Flugverspätung oder Nichtbeförderung: Anspruchsgegner „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ – aber alle Ansprüche gegen wen genau?

Eigentlich ist für den Fluggast die Rechtslage klar: All seine denkbaren Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung (EU) 2261/2004 (VO) auf Ausgleichszahlung, Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung und auf Betreuungsleistungen (sei es wegen Flugannullierung, großer Verspätung oder Nichtbeförderung) hat er gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten. Jedoch ist etwa bei zusammengesetzten Flügen, bei wet-lease und code-sharing fraglich, welche Fluggesellschaft dies genau ist?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.08.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 8 / 2025
Veröffentlicht: 2025-08-08