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Binnenschifffahrt – Veranstalter und Reeder haften gesamtschuldnerisch

Wird auf einer Binnenschiffsreise ein Passagier durch ein Unglück verletzt, haftet der Veranstalter und der ausführende Schiffsreeder der Reise gesamtschuldnerisch für Hilfspersonen, derer sich der Reeder bedient hat.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.18
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01

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