Entscheidung des Flugverkehrsmanagements als außergewöhnlicher Umstand gem. Fluggastrechte-VO?
Machen Fluggäste Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-VO Nr. 261/2004 geltend, weil ihr Flug annulliert wurde oder eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hatte, beruft sich die Fluggesellschaft regelmäßig darauf, sie hätte eine Rotation durchgeführt und es sei ihr ein späterer Slot von der Flugverkehrskontrolle zugewiesen worden; dies sei ein entschuldigender Grund für die Flugunregelmäßigkeit; Ausgleichsansprüche werden somit zurückgewiesen. Der EuGH hat hierzu aktuell entschieden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-10 |