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Gemischte Grundstücksnutzung: Beschnittene Gestaltungsmöglichkeiten

Am 1.1.2011 ist der neue § 15 Abs. 1b UStG in Kraft getreten, mit dem eine Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist. Durch die neue Vorschrift wird der Vorsteuerabzug von vornherein ausgeschlossen, soweit ein Grundstück für außerunternehmerische Zwecke verwendet wird. Gleichzeitig entfällt insoweit die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 9 / 2011
Veröffentlicht: 2011-09-09

Seiten 15 - 17