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Haftung für Personenschäden auf Kreuzfahrten

Kreuzfahrten auf internationalen Routen, angeboten und durchgeführt von nationalen und internationalen Kreuzfahrt-Reedereien wie TUI-Cruises, AIDA Cruises, MSC, Phoenix-Reisen, Carnival Kreuzfahrten, Color Line, Costa Kreuzfahrten, Hurtigruten u.a. boomen. Rechtliche Besonderheit ist, dass eine Kreuzfahrt als Pauschalreise bewertet wird. Denn eine Kreuzfahrt umfasst das typische Paket einer Pauschalreise i.S. von § 651a Abs. 3 BGB mit der Beförderung von Personen, der Beherbergung mit Verpflegung und Unterhaltungsprogramm, nur eben alles aus einer Hand auf dem ausgewählten Kreuzfahrtschiff und auf der vereinbarten Kreuzfahrtroute. Kommt es nun während der Kreuzfahrt zu Unfällen und Personenschäden, stellt sich die Frage, wer für das Schadensereignis haftet, so dieses nicht auf ein Eigenverschulden des Kreuzfahrtreisenden zurückzuführen ist oder auf Umstände des von jedem selbst zu tragenden allgemeinen Lebensrisikos – nachfolgend die maßgeblichen Haftungsregeln und -grundsätze.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-08