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Rail & Fly und Zugverspätung der Deutschen Bahn (DB) – Haftung des Reiseveranstalters?

Der DB-Zug verspätet oder ausgefallen, der Urlaubsflug verpasst – die Pauschalreise gescheitert: Die DB wird zunehmend unpünktlicher. Hat der Reisende, der das ihm vom Reiseveranstalter als eigene vertragliche Teilleistung zur Verfügung gestellte Rail & Fly-Ticket nutzt und sich auf den Fahrplan der DB verlässt, Pufferzeit einplant und dann den Urlaubsflug doch verpasst, nun Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.11.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2025
Veröffentlicht: 2025-11-07