Rail & Fly und Zugverspätung der Deutschen Bahn (DB) – Haftung des Reiseveranstalters?
Der DB-Zug verspätet oder ausgefallen, der Urlaubsflug verpasst – die Pauschalreise gescheitert: Die DB wird zunehmend unpünktlicher. Hat der Reisende, der das ihm vom Reiseveranstalter als eigene vertragliche Teilleistung zur Verfügung gestellte Rail & Fly-Ticket nutzt und sich auf den Fahrplan der DB verlässt, Pufferzeit einplant und dann den Urlaubsflug doch verpasst, nun Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-07 |