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Rechnungen in fremder Sprache

Wir sind ein mittelständisches veranstaltendes Reisebüro mit Sitz in Deutschland. Kürzlich führte das Finanzamt in unserem Hause eine Betriebsprüfung durch mit dem Ergebnis, dass uns der Vorsteuerabzug aus Rechnungen in französischer bzw. englischer Sprache versagt wurde. Das Finanzamt begründete die Ablehnung damit, dass die Rechnungen in fremder Sprache abgefasst sind. Müssen Rechnungen zwingend in deutscher Sprache vorgelegt werden?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.11.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2005
Veröffentlicht: 2005-11-01

Seiten 14 - 15