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Reisemangel schwer zu begründen – Baulärm muss nachgewiesen werden

Macht ein Reisender Belästigung durch Verkehrslärm geltend, muss er dies durch beispielhafte Angaben über die Zahl und Art der vorbeifahrenden Fahrzeuge konkretisieren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.02.17
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 2 / 2005
Veröffentlicht: 2005-02-01

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