Rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen
Die rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz in § 3 Nr. 11a EStG eingeführten Steuerbefreiung für ab dem 1.3.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen wurde finanzgerichtlich zwar bestätigt, aber im konkret entschiedenen Fall doch abgelehnt, weil der Arbeitgeber die fragliche Zahlung nicht klar genug als Corona-Sonderzahlung abgegrenzt hatte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.04.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-04-14 |