Update zur E-Rechnung und zum Meldeverfahren in Deutschland
Die E-Rechnung wurde zum 1.1.2025 in Deutschland eingeführt. Seit diesem Datum müssen die betroffenen Unternehmen (eingangsseitig) in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1.1.2027 – also bereits in 1 ½ Jahren – wird die Abrechnung mittels E-Rechnung (ausgangsseitig) grundsätzlich verpflichtend. Auch wenn die gesetzlichen Grundlagen bereits seit zwölf Monaten klar auf dem Papier stehen, gibt es nach wie vor große Fragezeichen in den Augen der Betroffenen. Der aktuelle Entwurf eines (zweiten) Anwendungsschreibens aus dem Bundesfinanzministerium und erste Gedankenspiele zum Meldeverfahren sind Anlass genug, sich dem Thema erneut zu widmen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.08.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-08-08 |