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Verbraucherfreundliche Gerichtsstandswahl für Klagen bezüglich der Fluggastrechte

Für Verbraucher geht es bei Ansprüchen aus der VO (EG) 261/2004 meist um den pauschalen Schadenersatz in Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier aus Art. 7. Dieser muss wegen der oftmals zu beobachtenden Blockadehaltung der jeweiligen Fluggesellschaft letzten Endes auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden: Welches Gericht aber örtlich zuständig ist, wird von den Amtsgerichten bislang höchst unterschiedlich beurteilt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-03-07

Seiten 19 - 20