Vermittlung von Kreuzfahrten – Wie sind die Provisionen zu versteuern?
Reiseleistungen mit Kreuzfahrt- und Kabinenschiffen können in sehr unterschiedlicher Form erbracht werden. Weil die Vermittlung solcher Reisen durch Reisebüros umsatzsteuerrechtlich nach der vermittelten Leistung zu beurteilen ist (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz [UStG]), ergeben sich erhebliche Beurteilungsprobleme.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.09.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-09-01 |
Seiten 8 - 10