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Vorkasse beim Flugticket-Verkauf unzulässig?

Wie aktuell öffentlich bekannt wurde, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) sechs Fluggesellschaften abgemahnt (Air Berlin, Condor, TUIfly, Germanwings, Lufthansa und Germania), weil sofort bei der Buchung und damit regelmäßig monatelang im Voraus die Bezahlung des vollen Ticketpreises verlangt wird. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“. Da die Fluggesellschaften dieser Abmahnung kaum Folge leisten werden, stehen Klauselprozesse an, die jedoch ähnlich ausgehen dürften, wie dies im Pauschalreisebereich vor Jahren zu beobachten war.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2013.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 7 / 2013
Veröffentlicht: 2013-07-10