SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik
 

Vorsicht bei Änderungsvorbehalten im Katalog
Pauschalreiserecht

Soweit Reiseveranstalter Änderungsvorbehalte in ihre Katalogbeschreibungen aufnehmen, sind damit nicht selten rechtliche Risiken verbunden. So gehen Klauselzweideutigkeiten immer zu Lasten des AGB-Verwenders. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sind außerdem Änderungsvorbehalte bei der konkreten Programmbeschreibung mit Vorsicht zu behandeln.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 10 / 2008
Veröffentlicht: 2008-10-15

Seiten 18 - 20