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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Mit dem nahenden Jahresende stehen Betriebsveranstaltungen in Form von Weihnachtsfeiern vielerorts bevor. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10.5.2023 hat der BFH seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen fortgesetzt: Demnach scheidet der Vorsteuerabzug aus, sofern die (umsatzsteuerliche) Freigrenze i. H. von 110 € überschritten wird. Bei der Ermittlung dieser Freigrenze sind auch die Kosten für den „äußeren Rahmen“ der Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen, wenn es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche Leistung handelt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2023
Veröffentlicht: 2023-11-15