Bei Pauschalreisenden herrscht regelmäßig wegen des für die Pauschalreise sehr weitgehenden Verbraucherschutzes die Auffassung vor, dass der Reiseveranstalter mit dem Reisevertrag quasi einen „Vollkasko-Schutz“ versprechen würde und er grundsätzlich für alle Beeinträchtigungen und Unzuträglichkeiten, welche diesem Reisenden während der Reise zustoßen, immer und umfangreich zu „haften“ hätte. Dem ist jedoch nicht so. Zwar gewährt das deutsche und europäische Pauschalreiserecht einen sehr weitgehenden Schutz etwa im Vergleich zur rechtlichen Situation von Individualreisenden. Aber die Mängelgewährleistung und Haftung des Reiseveranstalters besteht nur im Rahmen der sich aus dem jeweiligen Reisevertrag ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters.
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