Bei Pauschalreisenden herrscht regelmäßig wegen des für die Pauschalreise sehr weitgehenden Verbraucherschutzes die Auffassung vor, dass der Reiseveranstalter mit dem Reisevertrag quasi einen „Vollkasko-Schutz“ versprechen würde und er grundsätzlich für alle Beeinträchtigungen und Unzuträglichkeiten, welche diesem Reisenden während der Reise zustoßen, immer und umfangreich zu „haften“ hätte. Dem ist jedoch nicht so. Zwar gewährt das deutsche und europäische Pauschalreiserecht einen sehr weitgehenden Schutz etwa im Vergleich zur rechtlichen Situation von Individualreisenden. Aber die Mängelgewährleistung und Haftung des Reiseveranstalters besteht nur im Rahmen der sich aus dem jeweiligen Reisevertrag ergebenden Pflichten des Reiseveranstalters.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-15 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.