DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters: Vorsicht bei Zusicherung einer „kindgerechten Ausstattung“! – Fürsorgepflichten erfüllt: Keine Haftung des Veranstalters eines Sommercamps für Badeunfall – Fenster im Hotel müssen mit ausreichender Brüstung ausgestattet sein – Einsatz von auf Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge – Gerichtsstand bei ausländischen Time-Sharing-Verträgen – Keine Informationspflicht über Einreisebestimmungen für Ausländer in Deutschland
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