Werden GmbH-Anteile zu einem verbilligten Preis an den (Gesellschafter-) Geschäftsführer der GmbH abgegeben und beruht der vergünstigte Erwerb nicht auf anderweitigen Beziehungen zum GmbH-Gesellschafter, führt der Preisvorteil zur Annahme von Arbeitslohn im Sinne von § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seiten 8 - 10
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: