Zu der Frage, wie die Vermietung eines Büroraums durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber zu beurteilen ist, wenn der Arbeitnehmer den Raum als Arbeitszimmer nutzt, hat der BFH vor über einem Jahr Stellung genommen (Urteil vom 16.9.2004, Az: VI R 25/02; Abruf-Nr. 060063). Die Urteilsgründe hat das BMF in einem aktuellen Schreiben verarbeitet (Schreiben vom 13.12.2005, Az: IV C 3 – S 2253 – 112/05).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
Seite 13
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