Als ich kürzlich den Rückflug einer Dienstreise in die USA antreten wollte, stellte sich nach längerer Wartezeit heraus, dass der Flug vollkommen überbucht war. Die Mitarbeiter der Airline suchten nun nach Passagieren, die freiwillig von diesem Flug zurücktreten und mit einer späteren Maschine fliegen würden. Wir wurden mit lukrativen Entschädigungen gelockt: entweder 300 Euro in bar oder ein Fluggutschein über 600 Euro plus Kostenübernahme für die Hotelübernachtung, falls der Flieger nicht mehr am selben Tag abheben sollte. Daraufhin entschloss ich mich, den Fluggutschein anzunehmen, und nahm einen späteren Flieger nach Deutschland. Nun frage ich mich, ob ich den Fluggutschein zu versteuern habe, da ich ihn anlässlich einer Dienstreise bekommen habe?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-02-01 |
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