Gelegentlich gelingt es Steuerfachleuten, ihr Erfahrungswissen noch lange Zeit über den offiziellen Beginn des Ruhestands hinaus nutzbringend zur Geltung zu bringen. Auf jeden Fall wird man Prof. Dr. Klaus Offerhaus diesem Kreis zurechnen dürfen. Dem ehemaligen BFH-Präsidenten hat es offensichtlich keine Ruhe gelassen, dass § 12 EStG herangezogen wurde, um geldwerte Vorteile aus der jeweilgen Einkunftsart zu begründen und Ausgaben vom steuerlichen Abzug auszuschließen, wenn neben einer betrieblich/beruflichen auch eine private Veranlassung in Verdacht stand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seite 1
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: