Als mittelständischer Pensionsbetrieb an verschiedenen Standorten im süddeutschen Raum stellen sich bei uns wegen der getrennten Rechnungsstellung für 7%ige und 19%ige Umsätze immer wieder zwei Grundsatzfragen:
Besteht ein Package, also ein „Business Package“ oder auch ein „Wellness Package“, mindestens aus drei Leistungen wie z.B. Frühstück, WLan und Parkplatz?
Ist damit zu rechnen, dass der Steuersatz für Frühstück, Halbpension oder Vollpension auch auf 7% reduziert wird bzw. ist es überhaupt zulässig, dass Kost und Logis mit verschiedenen Steuersätzen belegt sind?
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