Die Einführung der Margenbesteuerung für Reiseveranstaltungsleistungen zum 1. Januar 1980 wurde in Deutschland – vor allem von den Vertriebsmanagern – gründlich missverstanden. Weil die Besteuerung von Reisevorleistungen in den Zielgebietsstaaten erhalten blieb, die darauf entfallende Umsatzsteuer in den Einkaufspreis einging und die Margensteuer aus der Kalkulation zu bestreiten war, meinten viele, mit der Margensteuer wäre eine Zusatzsteuer für Pauschalreisen im Gemeinschaftsgebiet eingeführt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-12-01 |
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