Die Steuersatzermäßigung für Beherbergungsleistungen gilt seit dem 1.1.2010 und dabei bleibt es auch. Nachdem zwischenzeitliche Querelen innerhalb der Regierungskoalition Anfang des Jahres noch den Eindruck erwecken konnten, der Gesetzgeber würde seine Entscheidung möglicherweise kurzfristig wieder revidieren, ist nunmehr klar, dass alles so fortgeführt wird wie beschlossen. Umso mehr muss sich die Praxis nun mit einem Bündel von Zweifels- und Anwendungsfragen auseinandersetzen. Das BMF arbeitet derzeit trotz teilweise widersprüchlicher Äußerungen in dieser Sache am Erlass klärender Anwendungsschreiben. Nachfolgend wird – im Anschluss an den Beitrag von Wolf/Jorczyk in SRTour 12/2009 S. 13 ff. – zu aktuellen offenen Rechtsfragen aus umsatzsteuerlicher Sicht Stellung genommen.
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