Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat durch beharrliche und im Ergebnis erfolgreiche Verbandsarbeit erreicht, dass ab dem 1.1.2010 der Regelsteuersatz von 19% für Übernachtungsumsätze auf 7% ermäßigt werden soll. So steht es im Koalitionsvertrag der neuen Regierung und so findet es sich auch in der aktuellen Gesetzesvorlage des sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Ob die Steuerermäßigung schlussendlich kommen wird, war bei Drucklegung dieses Beitrags noch nicht 100%ig sicher. Neben sehr unterschiedlichen Stimmen aus Wirtschaft und Politik, die diesen sehr seltenen Vorgang einer Steuersatzreduzierung in Deutschland kommentieren, und begleitet von leid- und neidvollen Einschätzungen der Gastronomen, denen die Steuerrechtswohltat des ermäßigten Satzes bislang wohl wegen der angespannten Haushaltslage versagt bleiben wird, ergibt sich ganz nebenbei ein bunter Reigen formalrechtlicher Fragestellungen, wie mit der neuen Rechtslage umzugehen sein wird. Der folgende Beitrag soll hierzu einen ersten Überblick vermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-20 |
Seiten 13 - 17
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