Frage: Ich betreibe ein Reisebüro und habe zum 31.12.2008 meinem langjährigen Angestellten gekündigt. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich ablief, haben wir im Kündigungsschreiben die folgende „Abfindungsvereinbarung“ getroffen: „Das Arbeitsverhältnis endet am 30.6.2009 im beiderseitigen Einvernehmen. Der Arbeitnehmer erhält 17.000 € als Abfindung überwiesen.“ Da wir uns beide einig sind, sollte diese Vereinbarung doch ausreichend sein. Oder muss ich als ehemaliger Arbeitgeber bei der Überweisung der Abfindung im Laufe des Juli 2009 noch etwas beachten? Da die Zahlung nach der Kündigung erfolgt, bin ich doch wohl nicht mehr verpflichtet, Lohnsteuern und die anderen gesetzlichen Abgaben abzuführen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-07-20 |
Seiten 17 - 20
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