Der EuGH muss sich zum ersten Mal mit der Abgrenzung von Schadenersatz und Leistungsentgelten auseinandersetzen. Dafür sorgt ein Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d‘Etat (Frankreich) vom 18. Mai 2005 (Rs. C - 277/05, Société Thermale d‘Eugénie-les-Bains). Streitig ist die Frage, ob Anzahlungen, die Gäste bei der Reservierung von Hotelzimmern vorzulegen hatten und die vom Hotelier nach Stornierung einbehalten wurden, als steuerbare Leistungsentgelte oder nichtsteuerbarer Schadenersatz zu beurteilen sind. Ein Rücktrittsrecht war den Hotelgästen eingeräumt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 6 - 7
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