Eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 7.8.2014 gibt über die von Wolf in der SRTour-Ausgabe 01/2015 S. 15 ff. bereits vorgenommene Erläuterung hinausgehend Veranlassung, über grundsätzliche Fragen der Margenbesteuerung nachzudenken. In erster Linie geht es um die Frage, ob und wie das umsatzsteuerliche Kriterium der „Haupt- und Nebenleistungen“ im Zusammenhang mit Reiseleistungen Gültigkeit erlangen kann. Schwächen und Fehlvorstellungen, die sich aus der Begründung des FG- Urteils ergeben, werden nachstehend summarisch aufgelistet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-09 |
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