Bei der umsatzsteuerlichen Einordnung von Reiseleistungen existieren zahlreiche Fallgestaltungen an der Grenzlinie zwischen Veranstaltungs- oder Vermittlungsleistungen, so insbesondere bei der Tätigkeit der Reisebüros und der Ferienhausanbieter. Weil die Rechtsfolgen aus der Bestimmung des Leistungsinhalts (für den Leistungsort, die Definition des Entgelts, die Steuerpflicht oder den Steuersatz) deutlich unterschiedlich ausfallen können, ist Rechtssicherheit für die Kalkulation der Umsatzsteuerbelastung außerordentlich wichtig. Der nachstehende Beitrag untersucht, ob sich aus der Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte der letzten Jahre Ansatzpunkte für neuartige Abgrenzungsregeln ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-11 |
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