Über die Korrektur von Bemessungsgrundlage und Umsatzsteuer bei Über- und Doppelzahlungen berichteten wir bereits kurz in SRTour 12/2007 S. 1. Der BFH hatte entschieden, dass eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG erst dann eintritt, wenn die Über- bzw. Doppelzahlung tatsächlich zurückgewährt worden ist. Denn selbst wenn sich der Leistungsempfänger hinsichtlich des Umfangs oder des Fortbestands der Zahlungsverbindlichkeit im Irrtum befindet, ändert dies nichts am Zweck der Zahlung, sondern berührt lediglich das Zahlungsmotiv. Die Entstehung eines bloßen Rückzahlungsanspruchs ist nicht ausreichend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19.7.2007, Az. V R 11/05). Bezogen auf Maklerleistungen – vergleichbar mit Vermittlungsleistungen von Reisebüros – hat der BFH diese Rechtsprechung nun gefestigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-18 |
Seiten 17 - 18
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