Eine Reiseagentur fragte an: Im Jahr 2005 haben wir das 15-jährige Bestehen unserer Agentur in gebührendem Rahmen gefeiert. Eingeladen waren neben unseren zentralen Ansprechpartnern bei den Leistungsträgern natürlich auch unsere wichtigen Kunden sowie einige Finanz-, Steuer- und Rechtsberater. Zufällig fiel das 15jährige Jubiläum – wie schon die Gründung der Agentur – auf den Geburtstag des Firmeninhabers, der im Jahr 2005 sein 60. Lebensjahr vollendete. Die Betriebsprüfung will nun wegen angeblicher privater Hauptveranlassung den Betriebsausgabenabzug versagen. Müssen wir das hinnehmen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-14 |
Seiten 7 - 8
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