Das NATO-Luftmanöver „Air Defender“ hat vom 12.6. bis 23.6.2023 stattgefunden. Der Luftraum über Deutschland war in drei Sektoren eingeteilt, die jeweils für zwei Stunden am Tag für zivilen Luftverkehr gesperrt waren: Luftraum Ost von 11 Uhr bis 13 Uhr, der Luftraum Süd von 14 Uhr bis 16 Uhr und der Luftraum Nord von 17 Uhr bis 19 Uhr. Nachts und am Wochenende hat es keine Übungen gegeben. Obwohl die Verantwortlichen zugesichert hatten, den zivilen Luftverkehr möglichst nicht zu beeinträchtigen, kam es infolge des Manövers dennoch zu Verspätungen und längeren Flugzeiten, auch zu Flugausfällen. Denn die zivilen Fluggesellschaften mussten ihren Flugplan ändern, weil die gesperrten Bereiche umflogen werden mussten oder in den Sperrzeiten keine Flüge durchgeführt werden konnten. Wie sieht es nun mit Ansprüchen betroffener Flugpassagiere aus, weil deren Flug, möglicherweise Urlaubsflug, erheblich verspätet stattgefunden hat oder gar ausgefallen ist? Ist ein solches NATO-Manöver für die Betroffenen höhere Gewalt, so dass alles entschädigungslos hinzunehmen ist? So simpel sind die rechtlichen Zusammenhänge nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2023.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-11 |
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