Derzeit drohen Airlines mit Sitz in Deutschland erhebliche Umsatzsteuernachzahlungen auf Bordrestaurationsleistungen. Die Finanzverwaltung lehnt die Anwendung der für die Bordrestauration auf Seeschiffen ergangene Befreiungsvorschrift § 4 Nummer 6e Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die Bordrestauration in Flugzeugen ab. Der Gesetzeswortlaut, so die Betriebsprüfer, erfasse ausdrücklich nur Restaurationsumsätze an Bord von Schiffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-01 |
Seite 16
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