Kurz vor Jahresende hat der Bundesrat am 26.11.2004 dem „Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (EURLUmsG) zugestimmt. Die vielfältigen Vorschriften sind – soweit keine besonderen Anwendungsvorschriften existieren – ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 2 - 3
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