Die umsatzsteuerliche Beurteilung von Schiffskreuzfahrten hat in den UStR eine bemerkenswerte Entwicklung genommen. Während die UStR 2005 in ihrem Abschnitt 172 noch die Grundzüge der Kabinenschiffsrechtsprechung des BFH enthielten, ist diese Regelung in den derzeit noch gültigen UStR 2008 – damals recht überraschend – aufgehoben worden. Mit BMF-Schreiben vom 29.8.2008 (Az.: IV B 9 – S 7244/07/10001) wurde dann die Weitergeltung dieser Besteuerungsgrundsätze ausdrücklich bestätigt. Nun schafft eine Entscheidung des FG Schleswig-Holstein vom 23.6.2009 Irritationen für die Praxis. Beim FG Berlin ist ein vergleichbarer Streitfall mit der Thematik der Segelreisen anhängig. In beiden Fällen geht es letztlich um die Frage, ob und wann (nicht umsatzsteuerbare) Schiffsbeförderungen in (umsatzsteuerbare) sonstige Leistungen eigener Art umgedeutet werden können.
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