Alle Jahre wieder im Dezember, so auch im vergangenen Jahr 2025, nimmt sich die Finanzverwaltung ihres Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) an, um rein redaktionelle Änderungen umzusetzen, die ohne jede materiellrechtliche Auswirkung bleiben. Dazu gehören neben der Einarbeitung von unterjährig publizierten BMF-Schreiben sowie im Bundessteuerblatt veröffentlichter BFH-Rechtsprechung auch das Ausmerzen textlicher Unschärfen, die Beseitigung offenkundiger Schreib- sowie Interpunktionsfehlerchen u. dgl. mehr. In dem maßgeblichen, in weiten Teilen als fiskalisch nur mäßig aufregend zu bezeichnenden BMF-Schreiben vom 19.12.2025 ist eine sprachliche Anpassung im Bereich der Margenbesteuerung auffällig.
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