Als wir unlängst für unseren Geschäftsführer über eines der vielen Webportale eine Hotelübernachtung für eine Geschäftsreise buchten, ergaben sich bemerkenswerte Probleme bei der anschließenden Abrechnung. Zwar war der Übernachtungspreis fix von unserem Konto abgebucht, allerdings wollte niemand eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, schon gar keine mit Umsatzsteuerausweis. Haben wir als Firma eigentlich nicht immer einen Anspruch darauf, dass die eingekaufte Leistung ordnungsgemäß abgerechnet wird, uns also auch eine Rechnung zur Verfügung gestellt werden muss? An wen richtet sich solch ein Rechnungsausstellungsanspruch, wenn wir bei einem Vermittler gekauft haben: Gegen den Vermittler oder gegen das Hotel resp. einen anderen Leistungsträger?
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