Mit Beschluss vom 7.2.2018 (Az.: XI R 7/16) hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in Fällen der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG (Art. 311 ff. MwStSystRL) als maßgeblicher Umsatz für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf die Handelsspanne statt auf den Gesamtumsatz abzustellen ist. Eine zustimmende Entscheidung des EuGH würde den Anwendungsspielraum dieser Regelung wesentlich erweitern und gleichzeitig für die Anwendung im Rahmen der Margenbesteuerung des § 25 UStG Bedeutung erlangen.
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