Frage: Wir sind als Event-Agentur ausschließlich im B2B-Reisegeschäft unterwegs und versteuern die von uns organisierten Incentives, Kongresse und Events seit dem 1.1.2022 nach der Margenbesteuerung (§ 25 UStG). Als wir neulich über ein Reisebüro aus München (RB MUC) Flugtickets von diversen Abgangsflughäfen in Deutschland nach Palma de Mallorca (PMI) und Retour für ein größeres Training & Networking Event einkauften, erhielten wir zu unserem Erstaunen eine Anzahlungsrechnung über 100.000 € zzgl. 19% USt, offen ausgewiesen also 19.000 €. Dabei handelte es sich nicht um eine Vermittlerrechnung, vielmehr erfolgte der USt-Ausweis im Namen und für Rechnung von RB MUC! Auf Rückfrage meldete sich der Steuerberater des Reisebüros, um uns mitzuteilen, dass man bei Anzahlungsrechnungen immer eine Vollversteuerung vornehme und erst im Rahmen der finalen Faktura überprüfe, ob letztlich ein Besteuerungsrecht für Deutschland bestehe oder nicht. Kann das richtig sein? Sonderlich pragmatisch erscheint uns solch eine Vorgehensweise jedenfalls nicht.
Antwort: Ihr „gesundes“ umsatzsteuerliches Störgefühl hat nicht getrogen: Die Antwort des StB-Kollegen ist falsch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-09 |
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