Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben allein im Monat Februar 2009 insgesamt 19.793 Betriebe bundesweit Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt. Es darf vermutet werden, dass hierzu auch touristische Betriebe gehören, angefangen von großen Reiseveranstaltern bis hin zur Vertriebsstelle Reisebüro. Was haben diese aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2009.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-22 |
Seiten 18 - 20
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