Einige Reisebüros erhalten in letzter Zeit Fragebögen von der Deutschen Rentenversicherung, in denen sie Angaben dazu machen sollen, ob und inwieweit sie Aufträge an Künstler oder Publizisten erteilen und Künstlersozialabgaben abführen. Sie werden darauf hingewiesen, dass „praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen zu den Abgabepflichtigen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz“ zählen und dass „die im Fragebogen zu treffenden Angaben (...) im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Betriebsprüfung (...) überprüft“ werden.
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