Aufbewahrungskosten und -pflichten – Rückstellungen bilden und Fristen einhalten
Für künftig anfallende Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen müssen Sie eine Rückstellung bilden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.8.2002, Az: VIII R 30/01; Abruf-Nr. 021603). Offen war bislang, in welcher Höhe. Diese Frage haben die Oberfinanzdirektionen (OFD) der Länder beantwortet (OFD Magdeburg, Verfügung 21.9.2006, Az: S 2137 – 41 – St 211; Abruf-Nr. 063622; Senatsverwaltung Berlin, Verfügung vom 13.9.2006, Az: III A – S 2175 –1/06).
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