Als mittelständisches Reisebüro, das vor ca. zehn Jahren in den neuen Bundesländern gegründet wurde, haben wir nach Einführung der Besteuerung von Serviceentgelten beim Verkauf von Flugtickets mit der Umsatzsteuer unsere liebe Not. Speziell beim Weiterverkauf von Flugtickets an andere Agenturen war sich unser Steuerberater unsicher und hat empfohlen (konkret für einen Flug von Berlin nach London), sicherheitshalber den gesamten Verkaufspreis mit Umsatzsteuer zu belegen. Dies wird von unserer Agentur, mit der wir langjährig verbunden sind, moniert. Sollen wir unsere Service-Fee besser offen ausweisen, um Besteuerungsprobleme zu vermeiden? Letzteres möchten wir eigentlich vermeiden, um unsere Spanne beim Weiterverkauf der Tickets – wie auch beim Consolidator üblich – nicht offen zu legen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.10.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-15 |
Seiten 5 - 6
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