Ausgleichs-Verordnung – Ansprüche des Reisenden bei Nichtbeförderung und Verspätung
Am 17. Februar 2005 tritt die „Ausgleichs-Verordnung“ (VO 261/2004) in Kraft. Sie gilt für (Rund-)Flüge innerhalb der EU, für Flüge aus einem oder in einen EU-Mitgliedstaat und legt bestimmte Leistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von Flügen fest. Damit geht sie wesentlich weiter als ihre als „Überbuchungs-Verordnung“ bekannte Vorläuferin. Diese sah lediglich Mindestausgleichszahlungen nach einer Nichtbeförderung („Überbuchung“) im Linienverkehr vor. Die Ausgleichs-VO bezieht sich sowohl auf Linien- wie auch auf Charter-Flüge, somit auch auf Flüge im Rahmen einer Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
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