Mitarbeiter in der Touristik und anderer Branchen können bei beruflich bedingten Hotelaufwendungen im Ausland die geltenden Pauschbeträge für Übernachtungskosten auch dann ansetzen, wenn ihr Arbeitgeber tatsächlich angefallene Aufwendungen gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstattet (Urteil des Sächsischen FG vom 4.3.2009, Az.: 8 K 1098/08, Rev. eingelegt, BFH-Az.: VI R 24/09). Eine Übersicht über die ab 1.1.2010 geltenden Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen steht Ihnen unter www.srtourdigital.info/materialien zum Download bereit (BMFSchreiben vom 17.12.2009 – IV C 5 – S 2353/08/10006).
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