Viele Steuerpflichtige werden im Jahr 2022 mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. der Feststellungserklärung für Grundsteuerzwecke eine zusätzliche Steuererklärung bei der Finanzverwaltung einreichen müssen. Diese zum 31.12.2022 zu erfüllende Erklärungspflicht wurde durch öffentliche Bekanntmachungen des BMF (vom 30.3.2022) und Allgemeinverfügungen der Landesfinanzverwaltungen bereits festgeschrieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-06-09 |
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