Auf Australien spezialisierte Reiseveranstalter werden sich auf absehbare Zeit darauf einzustellen haben, dass eine nach bisherigem Recht bestehende Steuerbefreiung beim (Weiter‐)Verkauf von Übernachtungsleistungen in dem sog. fünften Kontinent zukünftig wegfallen wird. Aktuell steht die Pflicht zur steuerlichen Registrierung und Zahlung der „Australian general sales tax (GST)“ noch unter zwei Vorbehalten:
- Der Grenzwert für die Registrierung, der sog. „registration threshold“, beträgt 75.000 AUD (ca. 47.000 €).
- Die avisierte Gesetzesänderung – ursprünglich war die Modifikation der Rechtslage zum 1.7.2019 geplant – ist derzeit noch in Vorbereitung, soll aber alsbald kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-11 |
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