Wir sind ein in Bayreuth ansässiger B2C-Reiseveranstalter mit Margenversteuerung nach § 25 UStG. Im August 2019 haben wir eine Donau- Kreuzfahrt ab/bis Engelhartszell (AT) veranstaltet. Für den Transfer zum Schiff von Bayreuth nach Engelhartszell und zurück ist ein deutsches Busunternehmen zu einem Gesamtpreis von 1.550 € beauftragt worden. Es hat wie nachfolgend dargestellt abgerechnet. Bislang haben wir eine derart differenzierte Rechnung für einen grenzüberschreitenden Fahrauftrag noch nie erhalten. Wir sind auch nicht in Österreich registriert, weil wir bislang immer davon ausgegangen sind, dass die Rechnungsaufteilung nach Inlands- und Auslandskilometern lediglich bei Drittlandsfahrten für unsere Margensteuerberechnung Bedeutung hat. Unsere Frage lautet: Ist die vorgelegte Rechnung richtig und müssen wir tatsächlich Umsatzsteuer in Österreich abführen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-10 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: