Mit Wirkung ab 1.7.2018 ist die Neufassung des Pauschalreiserechts nach den §§ 651a bis y BGB in Kraft getreten und hat in der Praxis der Tourismuswirtschaft Spuren hinterlassen. Über die reiserechtlichen Auswirkungen ist mehrfach berichtet worden (zuletzt Degott, SRTour 05/2019 S. 18 ff.), ebenso wie über die danach aktuelle Umqualifizierung von Vermittlungsleistungen zu Reiseveranstaltungen, die aber für die Umsatzbesteuerung keine unmittelbaren Wirkungen hat (Kanitz/Bohne, SRTour 08/2017 S. 9 ff.). Es verbleibt die Frage, ob die neuen Grundsätze des Zivilrechts Bedeutung für offene Fragen der Umsatzbesteuerung haben können. Dazu rechnet auch die Analyse, inwieweit die Rechtslage in den beiden Rechtsgebieten inzwischen auseinanderklafft. Einerseits hat die Margenbesteuerung von Reiseleistungen ihre Grundlagen im Reisevertragsrecht gefunden – u.a. sollte der Reiseveranstalter ähnlich wie der Vermittler nur mit seiner Wertschöpfung (Marge vs. Provision) besteuert werden –, andererseits klafft die Schere – begünstigt durch die Neufassung des Reiserechts im Interesse des Verbraucherschutzes und durch die fiskalisch geprägte Rechtsprechung von EuGH und BFH – immer weiter auseinander, so dass unterschiedliche Ergebnisse häufig schon die Regel sind. Nachfolgend werden einzelne Problembereiche mit einem kritischen Ansatz aus der Sicht der Praxis dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2019.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-09 |
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